FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die Themen, die mich am häufigsten erreichen – kurz, ehrlich und ohne Fachjargon.
Allgemein
Ab welchem Alter ist eine Therapie möglich?
Vom frühen Kindesalter bis ins junge Erwachsenenalter (bis 21 Jahre). Bei jüngeren Kindern werden die Eltern eng einbezogen.
Wie lange dauert eine Sitzung?
Reguläre Therapiesitzungen dauern 50 Minuten. Das vorgeschaltete Kennenlerngespräch (telefonisch oder per Video) dauert 15–20 Minuten und ist kostenfrei.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Ich bemühe mich um kurze Wartezeiten. In der Regel finde ich innerhalb von 1–2 Wochen einen Termin für ein kostenloses Kennenlerngespräch.
Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?
Nach dem Kennenlerngespräch starte ich meistens innerhalb von 2–4 Wochen mit der Probatorik. Das ist deutlich schneller als in den meisten Kassenpraxen.
Findet die Therapie auf Deutsch oder Englisch statt?
Sitzungen sind ausschließlich auf Deutsch möglich.
Was passiert beim Kennenlerngespräch?
Sie schildern Ihr Anliegen, ich kläre offene Fragen und prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob die Praxis und die Methodik zu Ihnen passen. Das kurze Kennenlernen (15–20 Min., telefonisch oder per Video) ist kostenfrei und unverbindlich. Erst die anschließenden Probatorischen Sitzungen (50 Min.) werden nach GOP 870P im 3,5-fachen Satz mit ca. 163,20 € pro Sitzung (Endpreis inkl. USt.) abgerechnet.
Kosten & Erstattung
Werden die Kosten erstattet?
Privatversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen. Für gesetzlich Versicherte ist das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich.
Was kostet eine Sitzung?
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ/GOP. Eine 50-minütige Einzelsitzung kostet im 3,5-fachen Satz ca. 163,20 € (Endpreis inkl. USt.). Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Seite Ablauf & Kosten.
Übernimmt die private Krankenkasse (PKV) die Kosten?
Ja, in der Regel im Rahmen Ihres Tarifs. Ich empfehle, vorab beim Versicherer den genauen Erstattungssatz und die maximale Sitzungszahl pro Jahr anzufragen.
Was bedeutet Kostenerstattungsverfahren?
Wenn gesetzlich Versicherte keinen Kassenplatz finden, kann die Krankenkasse die Kosten einer Privatpraxis übernehmen. Voraussetzung sind dokumentierte Absagen und ein Antrag. Ich begleite Sie durch den Prozess.
Ausführlicher Leitfaden: Ablauf, Voraussetzungen, Stolpersteine →
Muss ich Selbstzahler sein?
Nein. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren sind ebenso möglich wie reine Selbstzahler:innen.
Wie sind die Sitzungen zu bezahlen?
Sie erhalten eine Rechnung nach GOÄ/GOP, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen oder selbst begleichen. Üblich ist Überweisung.
Was kostet eine Absage?
Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen.
Online-Therapie
Ist Online-Therapie wirksam?
Bei vielen Anliegen ja – insbesondere bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Elternarbeit. Studien zeigen vergleichbare Wirksamkeit wie bei Präsenztherapie.
Welche Technik brauche ich?
Einen Computer, ein Tablet oder Smartphone mit Kamera und stabiler Internetverbindung. Es ist kein Download nötig – Sie klicken nur auf einen Link.
Ist das datenschutzkonform?
Ja. Die Videosprechstunde läuft über einen eigenen Videoserver in Deutschland mit verschlüsselter Übertragung; bei zwei Personen wird eine direkte Verbindung zwischen den Geräten aufgebaut. Es gibt keine Aufzeichnung. Sie erhalten pro Termin einen persönlichen Einmal-Link.
Geht Online-Therapie auch für Kinder?
Mit jüngeren Kindern bevorzuge ich den persönlichen Kontakt. Für Elterngespräche, Jugendliche und junge Erwachsene ist Online sehr gut geeignet.
Coaching-Pakete
Was ist der Unterschied zu Psychotherapie?
Coaching ist beratend und ohne Diagnose – es ersetzt keine Psychotherapie bei klinischem Bedarf. Coaching eignet sich für Orientierung, Konflikte und Übergänge.
Wie lange sind Pakete gültig?
Alle Pakete sind innerhalb von 6 Monaten einlösbar.
Kann ich die Pakete erstatten lassen?
Coaching ist eine reine Selbstzahler-Leistung und wird nicht von Krankenkassen erstattet.
Kann ich ein Paket teilen, wenn ich es nicht aufbrauche?
Ungenutzte Sitzungen verfallen am Ende der Laufzeit. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.
Ablauf
Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?
Bei beidseitigem Interesse vereinbare ich die Probatorik – bis zu fünf Sitzungen zur weiteren Klärung und Diagnostik.
Werden die Eltern einbezogen?
Bei Kindern und Jugendlichen meistens ja – im individuell passenden Maß und mit Absprache. Vertraulichkeit gegenüber dem Kind bleibt gewahrt.
Was, wenn die Therapie nicht passt?
Sie können die Behandlung jederzeit beenden. Bei Bedarf vermittle ich an Kolleg:innen weiter.
Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja, ohne Einschränkung. Auch gegenüber Eltern werden Inhalte nur mit Zustimmung der Patient:innen geteilt – Ausnahmen sind nur akute Selbst- oder Fremdgefährdung.
Bereit für den ersten Schritt?
Schreiben Sie mir kurz, was Sie beschäftigt – ich antworte persönlich und unverbindlich.
- · Approbierte Psychotherapeutin
- · Schweigepflicht & direkte, verschlüsselte Videoverbindung
- · Transparente Kosten, kurze Wartezeiten
